EU-Entgelttransparenz: Was sich bis 2026 für HR & Recruiting ändern muss

14. Januar 2026
5 Min Lesezeit

Worum geht es?

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU-Richtlinie 2023/970) will die Europäische Union eine verbindliche Grundlage schaffen, um Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu reduzieren. Betroffen sind alle Arbeitgeber in der EU – unabhängig von Branche. In Deutschland wird das bestehende Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) angepasst und verschärft.

Stichtag 7. Juni 2026 – bis dahin muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein.

Was kommt konkret auf Arbeitgeber zu?

1. Gehaltsangaben in Stellenanzeigen werden Pflicht

Arbeitgeber müssen entweder das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsbandbreite angeben – vor dem Vorstellungsgespräch.

Verbot, Bewerbende nach ihrem aktuellen oder früheren Gehalt zu fragen.

Ziel: Gleiche Ausgangsbasis, nicht Verhandlungsmacht entscheidet, sondern systematische Eingruppierung.

2 .Auskunftsrechte für Bewerbende und Beschäftigte

Auskunft über das individuelle Entgeltniveau und die Kriterien für die Festlegung des Gehalts.

Möglichkeit für Bewerbende, sich über die vorgesehene Eingruppierung zu informieren.

3. Entgeltberichtspflichten für größere Unternehmen

Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten müssen regelmäßig Entgeltberichte vorlegen.

Berichtspflichten steigen gestaffelt nach Unternehmensgröße.

Bei Entgeltlücken ≥ 5 %, die nicht sachlich begründet werden können → verpflichtender Abhilfemechanismus (Equal-Pay-Sanierungsplan)

4. Beweislastumkehr bei Klagen

Beschäftigte müssen nicht mehr beweisen, dass sie diskriminiert wurden.

Arbeitgeber müssen nachweisen, dass die Entgeltentscheidung nicht diskriminierend war.

Praxistipp

Gehaltsbänder entwickeln
Klare Strukturen schaffen: Stellenfamilien, Level, Kriterien
Transparente, konsistente Logik – z. B. Qualifikation, Erfahrung, Verantwortung

Stellenanzeigen & Karriereseiten überarbeiten
Angabe von Startgehalt oder Bandbreite (z. B. „ab 3.200 € brutto“ oder „3.200–3.800 €, abhängig von Erfahrung“)
Recruiting-Teams und Hiring Manager schulen – keine Salary-History-Fragen mehr

Interviewprozesse anpassen
Interviewleitfäden ohne Gehaltsvorgeschichte
Fokus auf Anforderungen, Kompetenzen, Potenzial
Bewerbende proaktiv über Vergütungsstruktur informieren

Equal-Pay-Analyse aufsetzen
Daten erheben: Geschlecht, Position, Gehalt, Dienstalter, Voll-/Teilzeit
Betriebsrat/Personalrat frühzeitig einbinden
Korrekturmaßnahmen vorbereiten (z. B. Anpassung, Dokumentation, Kommunikation)

Wer ist besonders betroffen?

Personalabteilungen - Müssen Struktur, Daten und Prozesse rechtzeitig vorbereiten
Recruiting-Teams - Müssen Stellenanzeigen, Kommunikation & Interviewpraxis anpassen
Führungskräfte - Müssen bei Gehaltsentscheidungen und Rückfragen sicher auftreten
Geschäftsführung und Legal - Müssen Berichtspflichten, Dokumentationslogik und HR-Strategie abstimmen

Fazit

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist mehr als eine Compliance-Pflicht – sie verändert, wie Organisationen über Gehalt sprechen, wie sie Recruiting strukturieren und wie Gleichbehandlung konkret überprüfbar wird.

Je früher HR, Recruiting, Geschäftsleitung und IT gemeinsam handeln, desto souveräner lässt sich die Richtlinie umsetzen – und als Chance für faire, nachvollziehbare und moderne Vergütungssysteme nutzen.