eAU: Was Arbeitgeber jetzt konkret beachten müssen

21. April 2026
5 Min Lesezeit

eAU im Unternehmen: Vom Konzept zur Umsetzung

Die elektronische Krankmeldung (eAU) ersetzt die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform durch ein digitales Verfahren.

Konkret bedeutet das:

Arztpraxen übermitteln die eAU digital an die Krankenkassen
Arbeitgeber rufen die Arbeitsunfähigkeitsdaten selbst ab
Mitarbeitende müssen keine Bescheinigung mehr einreichen

Damit verlagert sich der Prozess von einem einzelnen Nachweis hin zu einem fortlaufenden Abruf- und Verarbeitungsprozess. Entscheidend ist dabei, dass die bereitgestellten Daten zuverlässig weiterverarbeitet werden können.

Neue Verantwortung für Arbeitgeber

Mit der Einführung der eAU hat sich die Verantwortung im Krankmeldungsprozess sichtbar verändert.

Arbeitgeber sind dafür zuständig:

die eAU-Daten aktiv bei den Krankenkassen abzurufen
die Vollständigkeit der Krankmeldungen sicherzustellen
die Daten korrekt in interne Abläufe zu überführen

Die Pflicht der Mitarbeitenden, ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden, bleibt bestehen. Die Verantwortung für die Bereitstellung und Weiterverarbeitung der Bescheinigung liegt jedoch stärker auf Unternehmensseite.

Veränderungen in HR- und Arbeitszeitprozessen

Die eAU wirkt sich direkt auf bestehende HR- und Arbeitszeitprozesse aus.

Zwei Anforderungen stehen dabei im Mittelpunkt:

Fehlzeiten müssen zeitnah und vollständig verfügbar sein
Informationen müssen konsistent in nachgelagerten Prozessen weiterverarbeitet werden

Führungskräfte benötigen aktuelle Fehlzeitdaten, um Personaleinsatz und Aufgabenverteilung realistisch planen zu können. Voraussetzung dafür ist, dass diese Informationen ohne Verzögerung und in einheitlicher Form vorliegen.

Typische Herausforderungen im Alltag

In der Praxis zeigt sich, dass die eAU weniger an der Technik scheitert. Herausforderungen entstehen vor allem dann, wenn Prozesse nicht durchgängig organisiert sind:

Daten stehen zeitlich verzögert zur Verfügung und müssen nachträglich berücksichtigt werden
Zuständigkeiten für Abruf und Kontrolle sind nicht eindeutig definiert
Informationen liegen nicht vollständig oder konsistent vor
Daten werden zwischen Systemen manuell übertragen oder ergänzt

Diese Situationen erschweren die zuverlässige Weiterverarbeitung von Fehlzeiten in Zeitwirtschaft und Abrechnung und wirken sich direkt auf nachgelagerte Prozesse wie Planung, Abrechnung und Auswertungen aus.

Warum klare Zuständigkeiten entscheidend sind

Ein stabiler Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfordert klare Strukturen.

Dazu gehören:


eindeutig definierte Verantwortlichkeiten
festgelegte Abläufe für Abruf und Verarbeitung
klare Regelungen für den Umgang mit Abweichungen

Durch das systematische Zusammenspiel von Daten, Prozessen und klar definierten Verantwortlichkeiten entstehen stabile und nachvollziehbare Abläufe im Arbeitsalltag. Je klarer diese Punkte geregelt sind, desto stabiler laufen die Prozesse im Hintergrund. Fehlen diese Strukturen, entstehen Verzögerungen, Rückfragen und zusätzlicher Abstimmungsaufwand.

Einordnung im Arbeitszeitmanagement

Die eAU ist kein isolierter HR-Prozess, sondern Teil eines übergreifenden Zusammenhangs.

Fehlzeiten wirken sich direkt aus auf:

Arbeitszeitkonten
Personaleinsatzplanung
Entgeltabrechnung

Damit wird deutlich:
Entscheidend ist nicht nur die Verfügbarkeit der Daten, sondern deren durchgängige Verarbeitung. Nur wenn Informationen konsistent, aktuell und ohne Medienbrüche in die relevanten Prozesse überführt werden, lassen sich Fehlzeiten im Arbeitsalltag zuverlässig steuern.

Fazit

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinfacht den Austausch von Krankmeldungen, erhöht jedoch die Anforderungen an die organisatorische Umsetzung. Der entscheidende Faktor liegt in der Qualität der Prozesse im Hintergrund. Nur wenn Daten, Abläufe und Zuständigkeiten sauber ineinandergreifen, entsteht ein stabiler und verlässlicher Umgang mit Fehlzeiten.

8 Fragen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung